Aṅguttara Nikāya
Das Zehner-Buch
155–166. Guter und schlechter Umgang
Mit einem Menschen, dem zehn Eigenschaften eignen, soll man nicht verkehren—nicht umgehen—nicht dessen Gesellschaft pflegen; einen solchen Menschen soll man nicht ehren nicht loben; ein solcher Mensch ist nicht ehrerbietig—ist ungefügig—ungefällig—er läutert sich nicht—bezwingt nicht seinen Dünkel—wächst nicht in Weisheit—erwirkt sich große Schuld. Welches sind jene zehn Eigenschaften?
Verkehrte Ansicht... verkehrte Befreiung.
Mit einem Menschen, ihr Mönche, dem zehn Eigenschaften eignen, soll man verkehren—umgehen—Gesellschaft pflegen—man soll ihn ehren—soll ihn loben; ein solcher Mensch ist ehrerbietig—gefügig—gefällig—er läutert sich—bezwingt seinen Dünkel—wächst in Weisheit—erwirkt sich großes Verdienst. Welches sind jene zehn Eigenschaften?
- Rechte Erkenntnis,
- rechte Gesinnung,
- rechte Rede,
- rechtes Tun,
- rechter Lebensunterhalt,
- rechte Anstrengung,
- rechte Achtsamkeit,
- rechte Sammlung,
- rechtes Wissen und
- rechte Befreiung.