Aṅguttara Nikāya
Das Zweier-Buch
51. Die gesetzgemäß und die gesetzwidrig sprechende Versammlung
Zwei Versammlungen gibt es, ihr Mönche. Welche zwei?
- Die gesetzwidrig sprechende Versammlung und
- die gesetzgemäß sprechende Versammlung.
Welches aber, ihr Mönche, ist die gesetzwidrig sprechende Versammlung? Da nehmen die Mönche in einer Versammlung einen Streitfall auf, einen rechtmäßigen oder unrechtmäßigen. Nach Aufnahme dieses Streitfalls nehmen sie aber nicht miteinander Fühlung, kommen nicht zu einer Fühlungnahme; sie verständigen sich nicht, kommen nicht zu einer Verständigung. Zu einer Fühlungnahme und Verständigung unfähig, bleiben sie unnachgiebig. ‚Dies nur ist Wahrheit, alles andere ist töricht!‘, derart sprechen sie von jenem Streitfall und halten hartnäckig an ihrer Meinung fest, versteifen sich auf sie. Dies, ihr Mönche, ist die gesetzwidrig sprechende Versammlung
Welches aber, ihr Mönche, ist die gesetzgemäß sprechende Versammlung? Da nehmen die Mönche in einer Versammlung einen Streitfall auf, einen rechtmäßigen oder unrechtmäßigen. Nach Aufnahme dieses Streitfalls aber nehmen sie miteinander Fühlung, kommen zu einer Fühlungnahme; sie verständigen sich, kommen zu einer Verständigung. Fähig zur Fühlungnahme und Verständigung, sind sie nachgiebig. Nicht sprechen sie von jenem Streitfall so, als ob dies nur die Wahrheit ist und alles andere töricht‘; sie halten nicht hartnäckig an ihrer Meinung fest, versteifen sich nicht auf sie. Dies, ihr Mönche, ist die gesetzmäßig sprechende Versammlung.
Diese beiden Versammlungen gibt es, ihr Mönche. Die beste aber ist die gesetzgemäß sprechende Versammlung.