Aṅguttara Nikāya

Das Sechser-Buch

113. Überwindung und Entfaltung VII

(= 107) Zur Überwindung des Mißmutes hat man die Mitfreude zu entfalten; zur Überwindung des Schädigens hat man das Nichtschaden zu entfalten; zur Überwindung unrechtlichen Wandels hat man rechtlichen Wandel zu entfalten.