Aṅguttara Nikāya
Das Sechser-Buch
113. Überwindung und Entfaltung VII
(= 107) Zur Überwindung des Mißmutes hat man die Mitfreude zu entfalten; zur Überwindung des Schädigens hat man das Nichtschaden zu entfalten; zur Überwindung unrechtlichen Wandels hat man rechtlichen Wandel zu entfalten.