Mahāvagga
Vassūpanāyikakkhandhako
1. Vassūpanāyikānujānanā
Zu jener Zeit weilte der Erwachte Erhabene in Rājagaha im Bambushain am Eichhörnchenfutterplatz. Zu jener Zeit hatte der Erhabene nicht erlassen, während der Regenzeit (an einem Ort) sich aufzuhalten. So gingen die Mönche im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft.
Die Menschen wurden verärgert, unruhig, erregt: wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sinnes)funktion habende Wesen (Pflanzen) verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die Andersgläubigen, in einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, sogar die Vögel, nachdem sie in der Baumkrone ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine (Sinnes)funktion habende Wesen, töten viele kleine Lebewesen.
Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Da erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach der die Mönche an: „Ich erlaube, ihr Mönche, die Regenzeitobservanz anzutreten.“
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wann sollen wir die Regenzeitobservanz antreten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, in der Regenzeit die Regenzeitobservanz anzutreten.“
Da kam den Mönchen folgender Gedanke: Wieviele Regenzeitanfänge gibt es? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Zwei Regenzeitanfänge, ihr Mönche, gibt es, einen früheren, einen späteren. Den früheren Anfang soll man am Tage nach asalha-Vollmond (Vollmond im Juli) antreten, einen Monat nach asalha soll man den späteren (Anfang) antreten. Dies, ihr Mönche, sind die zwei Regenzeitanfänge.“
2. Vassāne cārikāpaṭikkhepādi
Zu jener Zeit hatte die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeitobservanz angetreten hatte, sich während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Die Menschen wurden verärgert unruhig, erregt: Wie können diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft gehen, Grünes und Gras niedertreten, eine (Sinnes)funktion habende Wesen verletzen, viele kleine Lebewesen töten. Sogar die Andersgläubigen, in einer schlecht verkündeten Lehre Lebenden, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, sogar die Vögel, nachdem sie in der Baumkrone ein Nest gebaut haben, halten sich an die Regenzeitobservanz, bereiten sie vor, aber diese Asketen, die Söhne aus dem Sakyageschlecht gehen im Winter, im Sommer und in der Regenzeit auf Wanderschaft, treten Grünes und Gras nieder, verletzen eine (Sinnes)funktion habende Wesen, töten viele kleine Lebewesen.
Die Mönche hörten, daß die Menschen verärgert, unruhig, erregt waren. Jene Mönche, die bescheiden waren, wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann die Sechser Gruppe Mönche, nachdem sie die Regenzeitobservanz angetreten hat, sich während der Regenzeit auf Wanderschaft begeben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß in diesem Zusammenhang eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: „Nicht soll man, ihr Mönche, nachdem man die Regenzeit angetreten hat, die frühe für drei Monate, die späte für drei Monate, ohne sie verbracht zu haben, auf Wanderschaft gehen. Wer so wandert, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit wünschte die Sechser Gruppe Mönche nicht, die Regenzeitobservanz anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit nicht antreten. Wer so nicht antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit ging die Sechser Gruppe Mönche an dem Tag des Beginns der Regenzeit an der Mönchsklause absichtlich vorbei, mit dem Wunsch, die Regenzeit nicht anzutreten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, an dem Tag des Beginns der Regenzeit an der Mönchsklause absichtlich vorbeigehen, mit dem Wunsch, die Regenzeit nicht anzutreten. Wer so vorbeigehen würde, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit wünschte der König von Magadha Seniya Bimbisāra, die Regenzeitobservanz zu verschieben. Er sandte den Mönchen einen Boten: Gut wäre es, wenn die Meister (Mönche) am kommenden Vollmondtag die Regenzeitobservanz antreten würden. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, sich dem König anzupassen.“
3. Sattāhakaraṇīyānujānanā
Nachdem der Erhabene, solange er wünschte in Rājagaha geweilt hatte, begab er sich auf eine Reise nach Sāvatthi. Allmählich wandernd gelangte er in Sāvatthi an. Dort weilte der Erhabene in Sāvatthi im Jetahain in Anāthapindikas Kloster. Zu jener Zeit hatte im Lande Kosala der Laienanhänger Udena für den Sangha ein Kloster bauen lassen. Jener sandte einen Boten zu den Mönchen: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen.
Die Mönche sagten folgendes: „Der Erhabene, Bruder, erließ: Nicht soll man, nachdem man die Regenzeitobservanz angetreten hat, ohne die früheren drei Monate oder die späteren drei Monate verbracht zu haben, zu einer Reise aufbrechen. Warte, Laienanhänger Udena, bis die Mönche die Regenzeit verbracht haben, nachdem die Regenzeit verbracht ist, werden wir kommen. Wenn es für ihn dringend ist, soll er von dort weilenden Mönchen das Kloster errichten (im Sinne von einweihen) lassen.“
Der Laienanhänger Udena wurde verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Verehrungswürdigen, von mir herbeigerufen, nicht kommen, ich bin doch ein Spender, Wohltäter, Sanghaunterstützer. Da hörten die Mönche, daß der Laienanhänger Udena verärgert, unruhig, erregt war. Da erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt.
Nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an: „Ich erlaube, ihr Mönche, in sieben Fällen zu gehen, wenn herbeigerufen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht aber wenn man nicht herbeigerufen wird, von: Mönchen, Nonnen, zu Schulenden (sikkhamanaya), Novizen, Novizinnen, Laienanhängern, Laienanhängerinnen. Ich erlaube, ihr Mönche, in diesen sieben Fällen, wenn herbeigerufen, zu gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, nicht wenn nicht herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Falle, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Kloster errichten lassen. Wenn er zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für den Sangha ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein Lagerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditationsweg, eine Gehmeditationshalle, einen Brunnen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lotusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergarten. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt, Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren.“
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für viele Mönche
- für einen Mönch
- für den Nonnensangha
- für viele Nonnen
- für eine Nonne
- für viele zu Schulende
- für eine zu Schulende
- für viele Novizen
- für einen Novizen
- für viele Novizinnen
- für eine Novizin ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut ....
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Laienanhänger für sich selbst
- ein großes Anwesen gebaut,
- eine Schlafhalle,
- einen Stall,
- einen Wachturm,
- ein rundes Haus,
- ein Geschäft,
- eine Geschäftshalle,
- ein großes Haus,
- ein mehrgeschossiges Haus,
- eine Höhle,
- eine Mönchsklause,
- ein Lagerhaus,
- eine Versammlungshalle,
- ein Feuerhaus,
- eine Zubereitungshütte (Küche),
- eine Toilette,
- einen Gehmeditationsweg,
- eine Gehmeditationshalle,
- einen Brunnen,
- ein Brunnenhaus,
- ein Badehaus,
- eine Badehalle,
- einen Lotusteich,
- eine Laube,
- einen Klosterbezirk,
- einen Klostergarten,
oder es ist die Hochzeit des Sohnes, die Hochzeit der Tochter, wenn er krank ist, wenn er ein bekanntes Sutta vorträgt. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, dieses Sutta werdet ihr lernen, bevor dieses Sutta verloren geht. Oder wenn es für ihn (den Laien) irgend etwas anderes zu tun und zu machen gibt. Wenn jener den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Falle, ihr Mönche, hat eine Laienanhängerin für den Sangha ein Kloster errichten lassen ... (Wiederholung von 5–9 oben) ... dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch, eine Nonne, eine zu Schulende, ein Novize, eine Novizin für den Sangha, für viele Mönche, für einen Mönch, für den Nonnensangha, für viele Nonnen, für eine Nonne, für viele zu Schulende, für eine zu Schulende, für viele Novizen, für einen Novizen, für viele Novizinnen, für eine Novizin, für sich selber ein Haus mit einem Dach gebaut, ein großes Haus gebaut, ein mehrgeschossiges Haus gebaut, eine Höhle gebaut, eine Mönchsklause gebaut, ein Lagerhaus, eine Versammlungshalle, ein Feuerhaus, eine Zubereitungshütte (Küche), eine Toilette, einen Gehmeditationsweg, eine Gehmeditationshalle, einen Brunnen, ein Brunnenhaus, ein Badehaus, eine Badehalle, einen Lotusteich, eine Laube, einen Klosterbezirk, einen Klostergarten. Wenn jene(r) den Mönchen einen Boten senden würde: Kommt Verehrungswürdige, ich wünsche Gaben zu geben, die Lehre zu hören, Mönche zu sehen, dann soll (man), herbeigerufen, ihr Mönche, gehen, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, aber nicht, wenn man nicht herbeigerufen würde. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
4. Pañcannaṃ appahitepi anujānanā
Zu jener Zeit wurde ein gewisser Mönch krank. Jener sandte zu den Mönchen einen Boten: Ich bin ein Kranker, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in fünf Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen, (von einem kranken) Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen fünf Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Mönch krank. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, kommt, Mönche, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: ich schaue nach, ob der Kranke Essen (bekommt), ich schaue nach, ob der Pfleger Essen (bekommt), ich schaue nach, ob der Kranke Medizin (bekommt), ich frage (ihn), ich pflege (ihn). In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine Unzufriedenheit entstanden. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin ein Unzufriedener, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Unzufriedenheit abbauen, abbauen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, waren bei einem Mönch Gewissensbisse entstanden. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer mit Gewissensbissen, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde die Gewissensbisse tilgen, tilgen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Mönch eine (falsche) Ansicht entstanden, wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer mit einer (falschen) Ansicht, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde ihn von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für ihn werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch ein schwerwiegendes Vergehen begangen und sollte eine Bewährungszeit (parivāsa) bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat und eine Bewährungszeit bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, eine Bewährungszeit zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offen legen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen (die Offenlegung muß vor einer Gruppe mit einer Mindestanzahl Mönche vorgenommen werden). In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch einen Neuanfang (mūlāya patikassanāraho) bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der einen Neuanfang bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, wieder von vorne anzufangen, ich werde ihn (das Vergehen) offen legen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch eine Manattastrafe bekommen. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der eine Manattastrafe bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen eine Manattastrafe zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offenlegen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte ein Mönch eine Rehabilitation (abbhānāraho) bekommen, wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der eine Rehabilitation bekommen soll, kommt Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, die Rehabilitation zu geben, ich werde ihn (das Vergehen) offenlegen lassen, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wünschte der Sangha ein Verfahren zu vollziehen, ein Ermahnverfahren (tajjaniya), ein Beistandsverfahren (nissaya), ein Ausschlußverfahren (pabbajāniya), ein Versöhnungsverfahren (patisāraniya), ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß (ukkhepaniya). Wenn jener (betroffene) Mönch einen Boten zu den Mönchen senden würde: Der Mönchssangha wünscht gegen mich ein Verfahren zu vollziehen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge der Sangha das Verfahren nicht ausführen oder es in ein leichteres umwandeln. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
Der Sangha hat gegen ihn ein Verfahren vollzogen, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß. Wenn jener (betroffene) Mönch einen Boten zu den Mönchen senden würde: Der Mönchssangha hat gegen mich ein Verfahren vollzogen, kommt, Mönche, ich wünsche daß Mönche kommen, ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge der Mönch sich zum Guten wenden, möge er sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sangha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Nonne krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt, ihr Herren, ich wünsche, daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt ...(Wiederholung der Abschnitte 2–5) ... Ich werde sie von dieser Ansicht abbringen, abbringen lassen, für sie werde ich eine Lehrrede halten. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte eine Nonne ein schwerwiegendes Vergehen begangen und sollte eine Manattastrafe bekommen, wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die ein schwerwiegendes Vergehen begangen hat und eine Manattastrafe bekommen soll, kommt ihr Herren, ich wünsche, daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, eine Manattastrafe zu geben. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, sollte eine Nonne einen Neuanfang, eine Rehabilitation, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß bekommen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ... Der Sangha hat gegen sie ein Verfahren vollzogen, ein Ermahnverfahren, ein Beistandsverfahren, ein Ausschlußverfahren, ein Versöhnungsverfahren, ein Verfahren zum zeitweiligen Ausschluß. Wenn jene (betroffene) Nonne einen Boten zu den Mönchen senden würde ... ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Möge die Nonne sich zum Guten wenden, möge sie sich fügen, den Fehler ablegen, möge der Sangha das Verfahren aufheben. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine zu Schulende krank, wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, ... (wie 2 oben) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer zu Schulenden Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, sie verstieß gegen ihre Schulungsregeln. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die gegen die Schulungsregeln verstieß, kommt ihr Herren, ich wünsche daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen, daß sie die Schulungsregeln wieder auf sich nimmt. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine zu Schulende die Vollordination nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine, die die Vollordination zu nehmen wünscht, kommt, ihr Herren, ich wünsche daß die Herren kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde anregen die Vollordination (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein Novize krank. Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: ... (wie 2 oben) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einem Novizen Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, er möchte fragen, wieviele Regenzeiten er (verbracht hatte). Wenn jener zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin einer, der fragen möchte, wieviele Regenzeiten ich (verbracht habe), ich wünsche daß Mönche kommen. Ihr sollt gehen, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen: Ich werde fragen, ich werde erklären. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte ein Novize die Vollordination nehmen .... (wie 23 oben) ... Ich werde anregen, die Vollordination (zu nehmen), ich werde es bekanntgeben, ich werde die Gruppe vervollständigen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde eine Novizin krank. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde: Ich bin eine Kranke, kommt ihr Herren, ich wünsche, daß die Herren kommen ... (wie 2 oben) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, war bei einer Novizin eine Unzufriedenheit entstanden, Gewissensbisse entstanden, eine (falsche) Ansicht entstanden, sie möchte fragen, wieviele Regenzeiten sie (verbracht hatte). Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ... (wie 25 oben) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, möchte eine Novizin eine Schulung auf sich nehmen. Wenn jene zu den Mönchen einen Boten senden würde ..... Ich werde anregen die Schulung auf sich zu nehmen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
5. Sattannaṃ appahitepi anujānanā
Zu jener Zeit wurde die Mutter eines gewissen Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wünsche, daß mein Sohn kommt. Da kam dem Mönch folgender Gedanke: Der Erhabene erließ: Sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in sieben Fällen zu gehen, wenn man gerufen wird, nicht, wenn man nicht gerufen wird; in fünf Fällen zu gehen, selbst wenn man nicht gerufen wird, wenn die Rückkehr in sieben Tagen erfolgt, geschweige denn gerufen. Dies ist meine Mutter, eine Kranke, sie ist keine Anhängerin (des Buddha). Wie soll ich mich verhalten? Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt.
„Ich erlaube, ihr Mönche sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn gerufen: Zu einem Mönch, einer Nonne, einer zu Schulenden, einem Novizen, einer Novizin, zur Mutter, zum Vater. Ich erlaube, ihr Mönche, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, in diesen sieben Fällen zu gehen, auch wenn man nicht herbeigerufen wird, geschweige denn herbeigerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Mutter eines Mönches krank. Sie sandte ihrem Sohn einen Boten: Ich bin eine Kranke, komme zu mir Sohn, ich wünsche, daß mein Sohn kommt ... (wie 4/2) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Vater eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
6. Pahiteyeva anujānanā
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Bruder eines Mönches krank. Wenn er seinem Bruder einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme mein Bruder, ich wünsche, daß mein Bruder kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde die Schwester eines Mönches krank ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde der Verwandte eines Mönches krank. Wenn er einen Boten senden würde: Ich bin ein Kranker, komme Verehrungswürdiger, ich wünsche, daß der Verehrungswürdige kommt; gehen soll man, sofern in sieben Tagen die Rückkehr erfolgt, wenn man gerufen wird, nicht aber ungerufen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.
In diesem Fall, ihr Mönche, wurde ein mit Mönchen Zusammenlebender (bhikkhugatiko) krank ... (wie 6/5) ... In sieben Tagen soll man zurückkehren.
Zu jener Zeit zerfiel eine Behausung des Sanghas. Von einem gewissen Laien wurden (noch brauchbare) Dinge in den Wald gebracht. Jener sandte den Mönchen einen Boten: Wenn die Ehrwürdigen jene Dinge abholen würden, würde ich (sie) den Ehrwürdigen geben. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, in Sangha-angelegenheiten zu gehen. In sieben Tagen soll man zurückkehren.“
Das Kapitel des Regenzeitaufenthaltes ist beendet.
7. Antarāye anāpattivassacchedavāro
Zu jener Zeit waren im Kosalalande in einer gewissen Mönchsklause die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche von Raubtieren bedrängt, angegriffen, überfallen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „In diesem Fall, ihr Mönche, waren die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche von Raubtieren bedrängt, angegriffen, überfallen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, waren die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche von Kriechtieren bedrängt, gebissen, überfallen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, waren die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche von Räubern bedrängt, beraubt, geschlagen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, waren die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche von Dämonen bedrängt, besessen, die Kraft genommen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, war das Dorf, bei dem die Mönche die Regenzeit(observanz) auf sich genommen hatten, abgebrannt. Die Mönche hatten zu wenig Essen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen wegen Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, war die Behausung abgebrannt, in der die Mönche wohnten, die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen hatten. Die Mönche hatten Probleme mit der Behausung. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, war das Dorf, bei dem die Mönche die Regenzeit(observanz) auf sich genommen hatten, vom Wasser fortgeschwemmt worden. Die Mönche hatten zu wenig Essen. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, war die Behausung vom Wasser fortgeschwemmt worden, in der die Mönche wohnten, die die Regenzeit(observanz) auf sich genommen hatten. Die Mönche hatten Probleme mit der Behausung. Dies ist eine Gefahr, (davon) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
Zu jener Zeit war das Dorf, bei dem die Mönche die Regenzeit(observanz) auf sich genommen hatten, wegen Dieben fortgezogen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, zum (neuen) Dorf zu gehen.“ Das Dorf war zweigeteilt. (Das Dorf war in zwei neue Dörfer aufgeteilt, weil die Bewohner in verschiedene Richtungen gezogen waren). Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, dahin zu gehen, wo mehr sind.“ Die Mehrheit war vertrauenslos und uneinsichtig. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, zu den Vertrauensvollen, Einsichtigen zu gehen.“
Zu jener Zeit, im Kosalaland, in einer gewissen Mönchsklause, erhielten die dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche nicht so viel grobes und feines Essen, wie sie benötigten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „In diesem Fall, ihr Mönche, erhielten die dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche nicht so viel grobes und feines Essen, wie sie benötigten. Dies ist eine Gefahr, (darum) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, erhielten die dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche so viel grobes und feines Essen, wie sie benötigten, aber nicht erhielten sie verträgliches Essen. Dies ist eine Gefahr, (darum) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, erhielten die dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche so viel grobes und feines Essen wie sie benötigten, sie erhielten verträgliches Essen, aber nicht erhielten sie verträgliche Medizin. Dies ist eine Gefahr, (darum) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, erhielten die dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönche so viel grobes und feines Essen wie sie benötigten, sie erhielten verträgliches Essen, sie erhielten verträgliche Medizin, aber nicht erhielten sie angemessene Pflege. Dies ist eine Gefahr, (darum) soll man fortgehen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, lud eine Frau den dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönch ein: Komme, Verehrungswürdiger, ich gebe dir Gold, Goldschmuck, ein Feld, einen Garten, einen Bullen, eine Kuh, einen Diener, eine Dienerin, eine Tochter zum Zwecke der Heirat, ich werde dir Ehefrau sein, eine andere bringe ich dir als Frau. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Schnell wandelt sich die Gemütsverfassung, sagte der Erhabene, dies könnte ein Hindernis für meinen Reinheitswandel (Keuschheit) werden. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, lud eine Prostituierte, eine alte Jungfer, ein Eunuch, Verwandte, Könige, Diebe, verkommenen Lebenswandel Führende den dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habenden Mönch ein: Komme Verehrungswürdiger, ich gebe dir Gold, ..... eine Tochter zum Zwecke der Heirat, eine andere bringen wir dir als Frau. In diesem Fall fiel dem Mönch ein: Schnell wandelt sich die Gemütsverfassung, sagte der Erhabene, dies könnte ein Hindernis für meinen Reinheitswandel (Keuschheit) werden. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, sah der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch einen herrenlosen Schatz. In diesem Fall fiel dem Mönch ein: Schnell wandelt sich die Gemütsverfassung, sagte der Erhabene, dies könnte ein Hindernis für meinen Reinheitswandel (Keuschheit) werden. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
18. Saṅghabhede anāpattivassacchedavāro
In diesem Fall, ihr Mönche, sah der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch, daß viele Mönche sich bemühten, den Sangha zu spalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Ein schweres Vergehen ist die Sanghaspaltung, sagte der Erhabene, möge der Sangha nicht gespalten werden in meiner Anwesenheit. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz). In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch, daß viele Mönche sich bemühten, den Sangha zu spalten .... Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch: In einer gewissen Mönchsklause, so sagt man, bemühen sich viele Mönche, den Sangha zu spalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Jene Mönche sind meine Freunde. Ich werden ihnen sagen: Ein schweres Vergehen, Brüder, ist die Spaltung des Sangha, sagte der Erhabene, möge den Ehrwürdigen die Sanghaspaltung nicht gefallen. Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen, Gehör schenken. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch: In einer gewissen Mönchsklause, so sagt man, bemühen sich viele Mönche, den Sangha zu spalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Jene Mönche sind nicht meine Freunde, aber welche jenen Freunde sind, die sind meine Freunde. Den (Freunden) werde ich sagen, nachdem ich den (Freunden) sagte, werden sie ihnen (den spaltenden Mönchen) sagen: Ein schweres Vergehen, Brüder, ist die Spaltung des Sangha, sagte der Erhabene, möge den Ehrwürdigen die Sanghaspaltung nicht gefallen. Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen, Gehör schenken. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch: In einer gewissen Mönchsklause, so sagt man, haben viele Mönche den Sangha gespalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Jene Mönche sind meine Freunde .... (Rest wie 6–7) .... Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch: In einer gewissen Klause, so sagt man, bemühen sich viele Nonnen, den Sangha zu spalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Jene Nonnen sind meine Freunde, ich werden ihnen sagen: Ein schweres Vergehen, Schwestern, ist die Spaltung des Sangha, sagte der Erhabene, möge den Schwestern die Sanghaspaltung nicht gefallen. Sie werden nach meinen Worten handeln, gehorchen, Gehör schenken. Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz) .... Jene Nonnen sind nicht meine Freunde, aber welche jenen Freunde sind, die sind meine Freunde .... Er soll aufbrechen. Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
In diesem Fall, ihr Mönche, hörte der dort die Regenzeit(observanz) auf sich genommen habende Mönch: In einer gewissen Klause, so sagt man, haben viele Nonnen den Sangha gespalten. In diesem Fall fiel jenem Mönch ein: Jene Nonnen sind meine Freunde .... (Rest wie 6–7) .... Das ist kein Vergehen (wegen) Unterbrechung der Regenzeit(observanz).
9. Vajādīsu vassūpagamanaṃ
Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch die Regenzeit in einem Kuhstall verbringen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, die Regenzeit in einem Kuhstall zu verbringen.“ Der Kuhstall wurde versetzt. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, zu jenem Kuhstall zu gehen.“
Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch, als die Regenzeit näher kam, mit einer Karawane gehen. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, in einer Karawane die Regenzeit zu verbringen. Zu jener Zeit wollte ein gewisser Mönch, als die Regenzeit näher kam, mit einem Schiff fahren. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Ich erlaube, ihr Mönche, auf einem Schiff die Regenzeit zu verbringen.“
10. Vassaṃ anupagantabbaṭṭhānāni
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit in einer Baumhöhle an. Die Leute wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie Baumgnome. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit in einer Baumhöhle antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit in einer Baumastgabel an. Die Leute wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie Jäger. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit in einer Baumastgabel antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit unter freiem Himmel an. Wenn Regen fiel, liefen sie zu Baumwurzeln oder in den Schutz eines Nimbabaumes. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit unter freiem Himmel antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit ohne eine Behausung an. Sie hatten Probleme mit Kälte und Hitze. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit ohne Behausung antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit in einer Leichenhütte an. Die Leute wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie Leichenverbrenner. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit in einer Leichenhütte antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit unter einem Sonnendach an. Die Leute wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie Kuhhirten. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit unter einem Sonnendach antreten. Wer so antritt begeht ein dukkata Vergehen.“
Zu jener Zeit traten die Mönche die Regenzeit in einem Wasserbehälter an. Die Leute wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie Andersgläubige. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, die Regenzeit in einem Wasserbehälter antreten. Wer so antritt, begeht ein dukkata Vergehen.“
11. Adhammikakatikā
Zu jener Zeit vereinbarte der Sangha in Sāvatthi während der Regenzeit, keine Vollordination vorzunehmen. Der Neffe von Visākha, (genannt) Mutter Migāra, nachdem er zu den Mönchen gekommen war, bat um die Vollordination. Die Mönche sagen folgendes: „Der Sangha, Bruder, vereinbarte, während der Regenzeit keine Vollordination vorzunehmen, warte, Bruder, bis die Mönche die Regenzeit verbracht haben. Nachdem sie die Regenzeit verbracht haben, werden sie dir die Vollordination geben.“ Dann, nachdem die Mönche die Regenzeit verbracht hatten, sagten die Mönche dem Neffen von Visākha (genannt) Mutter Migāra: „Komm, jetzt (lasse dich) ordinieren.“ Jener sagte folgendes: „Wenn ich, Verehrungswürdige, ein Hausloser gewesen wäre, hätte es mir gefallen, nicht werde ich jetzt, Verehrungswürdige, die Vollordination nehmen.“
Visākha, Mutter Migāra, wurde verärgert, unruhig, erregt: Wie können die Herren derartige Vereinbarungen treffen: Während der Regenzeit keine Vollordination vorzunehmen? Zu welcher Zeit soll man nicht der Lehre folgen? Die Mönche hörten, daß Visākha, Mutter Migāra verärgert, unruhig, erregt war. Dem Erhabenen erzählten sie diesen Sachverhalt. „Nicht soll man, ihr Mönche, eine derartige Vereinbarung treffen, daß während der Regenzeit keine Vollordination vorzunehmen ist. Wer so tut, begeht ein dukkata Vergehen.“
12. Paṭissavadukkaṭāpatti
Zu jener Zeit hatte der ehrwürdige Upananda, der Sakyasohn, den König von Kosala, Pasenadi, den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, sah er unterwegs zwei Klausen mit vielen Roben. Ihm kam jener Gedanke auf: Wenn ich nun in diesen zwei Klausen die Regenzeit verbringen würde, so würde ich viele Roben erhalten. So verbrachte er die Regenzeit in diesen zwei Klausen. Der König von Kosala, Pasenadi, wurde verärgert, unruhig, erregt: Wie kann dieser Herr Upananda, der Sakyasohn, mir den Regenzeitaufenthalt zugesagt habend sein Wort brechen? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die Lüge getadelt? Das Vermeiden der Lüge ist gepriesen?
Die Mönche hörten, daß der König von Kosala, Pasenadi, verärgert, unruhig, erregt war. Auch jene mäßigen Mönche wurden verärgert, unruhig, erregt: Wie kann der ehrwürdige Upananda, der Sakyasohn, den König von Kosala, Pasenadi den Regenzeitaufenthalt zugesagt habend sein Wort brechen? Hat nicht der Erhabene auf verschiedene Weise die Lüge getadelt? Das Vermeiden der Lüge ist gepriesen?
Dann erzählten jene Mönche dem Erhabenen den Sachverhalt. Dann, nachdem der Erhabene aus diesem Anlaß den Mönchssangha zusammengerufen hatte, befragte er den ehrwürdigen Upananda, den Sakyasohn: „Ist es wahr, wie man sagt, Upananda, daß du dem König von Kosala, Pasenadi, den Regenzeitaufenthalt zugesagt und das Wort gebrochen hast?“—„Das ist wahr, Erhabener“ Da tadelte der Erwachte, Erhabene: Wie kannst du, du törichter Mensch, dem König von Kosala, Pasenadi den Regenzeitaufenthalt zugesagt habend dein Wort brechen? Habe ich nicht, du törichter Mensch, die Lüge getadelt, das Vermeiden der Lüge gepriesen? Nicht ist dies, du törichter Mensch, um die Unzufriedenen zufrieden zu stellen und die Zufriedenheit der Zufriedenen zu mehren. Nachdem er getadelt hatte, eine Lehrrede gehalten hatte, sprach er die Mönche an:
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, sah er unterwegs zwei Klausen mit vielen Roben. Ihm kam jener Gedanke auf: Wenn ich nun in diesen zwei Klausen die Regenzeit verbringen würde, so würde ich viele Roben erhalten. So verbrachte er die Regenzeit in diesen zwei Klausen. Für diesen Mönch, ihr Mönche, gilt diese frühe Regenzeit nicht. Jenes (nicht erfüllte) Versprechen ist ein dukkata Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb (auf dem Weg) Uposatha. Am Tag danach kam er zur Klause, bereitete den Sitz vor, stellte Trink- und Waschwasser bereit, fegte die Mönchszellen aus, am selben Tag (noch) ging er fort, (als einer), der nichts zu tun hat. (Uposatha war schon vorbei). Für jenen Mönch, ihr Mönche, gilt die frühe Regenzeit nicht, wer so zusagt, begeht ein dukkata Vergehen. In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb Uposatha. Am Tag danach kam er zur Klause, bereitete den Sitz vor, stellte Trink- und Waschwasser bereit, fegte die Mönchszellen aus, am selben Tag (noch) ging er fort, (als einer), der noch etwas zu tun hat. Für jenen Mönch, ihr Mönche, gilt die frühe Regenzeit nicht. Wer so zusagt, begeht ein dukkata Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb (auf dem Weg) Uposatha. Zwei bis drei Tage dort verbracht habend, kam er zur Klause, bereitete den Sitz vor, stellte Trink- und Waschwasser bereit ... (weiter wie in 5) ... Für jenen Mönch, ihr Mönche, gilt die frühe Regenzeit nicht. Wer so zusagt, begeht ein dukkata Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb Uposatha. Am Tag danach kam er zur Klause, bereitete den Sitz vor, stellte Trink- und Waschwasser bereit, fegte die Mönchszellen aus, nach zwei bis drei Tagen ging er fort (mit dem Gedanken): In sieben Tagen werde ich zurückkehren. Jener verbringt (mehr als) sieben Tage außerhalb. Für jenen Mönch, ihr Mönche, gilt die frühe Regenzeit nicht, wer so zusagt, begeht ein dukkata Vergehen. In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb Uposatha. Am Tag danach kam er zur Klause, bereitete den Sitz vor, stellte Trink- und Waschwasser bereit, fegte die Mönchszellen aus, nach zwei bis drei Tagen ging er fort (mit dem Gedanken): In sieben Tagen werde ich zurückkehren. Jener kehrt innerhalb von sieben Tagen zurück. Für jenen Mönch, ihr Mönche, gilt die frühe Regenzeit, wer so zusagt, begeht kein Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Als einer, der etwas zu tun hat, geht er für sieben Tage fort, (kurz) bevor pavārana (Ende der frühen Regenzeit, Vollmond im Oktober) gekommen ist. Wenn der Mönch (zurück) kommen würde, ihr Mönche, oder nicht kommen würde, gilt die frühe Regenzeit, wer so zusagt, begeht kein Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hat ein Mönch den frühen Regenzeitaufenthalt zugesagt. Nachdem er zur Klause gegangen war, beging er Uposatha. Am Tag danach kam er zum Kloster (innerhalb einer Grenze gibt es mehrere Klausen aber nur ein Kloster), bereitete die Sitze vor .... (Wiederholung von 5–7) ... Wenn der Mönch (zurück)kommen würde, ihr Mönche, oder nicht kommen würde, gilt die frühe Regenzeit, wer so zusagt, begeht kein Vergehen.
In diesem Fall, ihr Mönche, hatte ein Mönch den späten Regenzeitaufenthalt zugesagt. (Ende der späten Regenzeit, Vollmond im November). Als er zu der Klause ging, beging er außerhalb (auf dem Weg) Uposatha. Am Tag danach kam er zur Klause .... (Wiederholung von 5–10 mit: pavārana = komudi catumāsini) .... Wenn der Mönch (zurück)kommen würde, ihr Mönche, oder nicht kommen würde, gilt die frühe Regenzeit, wer so zusagt, begeht kein Vergehen.
Der dritte Abschnitt des Beginns der Regenzeit.
Das sind die Stichworte:
Antreten (Regenzeitobservanz), wann ist sie gerade, wieviele, und zwischen den Regenzeiten, und (sie) nicht wünschen, mit Absicht, verschieben, Laienanhänger, ein Kranker, und die Mutter, der Vater, und der Bruder, dann die Verwandten, ein mit Mönchen Zusammenlebender, das Kloster, Raubtiere, Kriechtiere, sogar Diebe, und Dämonen, abgebrannt, alle beide, überschwemmt, fortgezogen, die Mehrheit, die Spende, grobes + feines, verträgliches Essen, -Medizin und Pflege, eine Frau, eine Prostituierte, eine alte Jungfer, ein Eunuch, Verwandte, Könige, Diebe, einen verkommenen Lebenswandel Führender, (herrenloser) Schatz, (Sangha)spalter, und achtfache Art, Kuhstall, und Karawane, und Schiff, und Baumhöhle, und Baumastgabel, Regenzeitaufenthalt unter freiem Himmel, ohne eine Behausung, Leichenhütte, und Sonnendach, in einem Wasserbehälter antreten, Vereinbarung, zugesagt habend, und Uposatha außerhalb, die frühe (Regenzeit) und die späte (Regenzeit), Kombiniere in dieser Weise: (als einer, der) nichts zu tun hat, geht er, und (als einer, der) etwas zu tun hat, wiederum zwei bis drei Tage, (mit dem Gedanken): in sieben Tagen komme ich zurück, er geht für sieben Tage, er sollte kommen oder nicht kommen.
Die Stichworte der Sachverhalte sind zum Einhalten der Ordnung als Muster
In diesem Kapitel sind zweiundfünfzig Sachverhalte.