Aṅguttara Nikāya

Das Vierer-Buch

244. Furcht vor Ordensvergehen

Vierfache Furcht vor Ordensvergehen gibt es, ihr Mönche. Welches ist sie?

Angenommen, ihr Mönche, man ergreift da einen Räuber, einen Verbrecher, und bringt ihn vor den König mit den Worten: ‚Dieser, o Majestät, ist ein Räuber, ein Verbrecher. Möget ihr, o Majestät, über ihn Strafe verfügen!‘ Und der König gibt die Weisung: ‚Geht und bindet diesem Menschen mit einem starken Strick die Arme auf den Rücken, führt ihn mit kahl rasiertem Haupte und unter lautem Trommelklang von Straße zu Straße, von Markt zu Markt; führt ihn dann zum Südtor hinaus, und im Süden vor der Stadt, da mögt ihr ihn enthaupten.‘ Darauf binden ihm die Leute des Königs mit einem starken Strick die Arme auf den Rücken, führen ihn mit kahl rasiertem Haupt und unter lautem Trommelklang von Straße zu Straße, von Markt zu Markt und schließlich zum Südtor hinaus, um ihn dann im Süden vor der Stadt zu enthaupten. Da dächte einer der Beistehenden also: ‚Wahrlich, eine böse Tat hat dieser Mensch begangen, eine verwerfliche Tat, welche die Enthauptung verdient. Dafür haben ihm die Leute des Königs mit starkem Strick die Arme auf den Rücken gebunden, führen ihn mit kahl geschorenem Haupt und unter lautem Trommelklang von Straße zu Straße, von Markt zu Markt und schließlich zum Südtor hinaus, um ihn dann im Süden vor der Stadt zu enthaupten. Wahrlich, ich möchte nicht solche böse und verwerfliche Tat begehen, welche die Enthauptung verdient!‘ Ebenso auch, ihr Mönche, wenn ein Mönch oder eine Nonne vor den schweren Ordensvergehen (pārājikā) von einer Empfindung äußerster Furcht erfüllt ist, so ist dies zu erwarten: haben sie ein schweres Ordensvergehen noch nicht begangen, so werden sie auch keines begehen; haben sie aber eines begangen, so werden sie vorschriftsmäßig Sühne tun.

Angenommen, ihr Mönche, ein Mann, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar und einen Knüppel auf der Schulter tragend, tritt da vor eine große Volksmenge und spricht: ‚Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche die Prügelstrafe verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.‘ Da dächte einer der Beistehenden: ‚Wahrlich, eine böse Tat hat dieser Mensch begangen, eine verwerfliche Tat, welche die Prügelstrafe verdient. Daher nämlich tritt er, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar und einen Knüppel auf der Schulter tragend vor diese große Volksmenge und spricht: „Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche die Prügelstrafe verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.“ Wahrlich, ich möchte nicht solche böse und verwerfliche Tat begehen, welche die Prügelstrafe verdient!‘ Ebenso auch, ihr Mönche, wenn ein Mönch oder eine Nonne vor den öffentlich zu sühnenden Vergehen (sanghādisesa) i> von einer Empfindung äußerster Furcht erfüllt ist, so ist dies zu erwarten: haben sie ein öffentlich zu sühnendes Vergehen noch nicht begangen, so werden sie auch keines begehen; haben sie aber eines begangen, so werden sie vorschriftsmäßig Sühne tun.

Angenommen, ihr Mönche, ein Mann, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar und ein Gefäß mit Asche auf der Schulter tragend, tritt da vor eine große Volksmenge und spricht: ‚Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche das (Schandmal des) Aschetragens verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.‘ Da dächte einer der Beistehenden: ‚Wahrlich, eine böse Tat hat dieser Mensch begangen, eine verwerfliche Tat, welche das (Schandmal des) Aschetragens verdient. Daher nämlich tritt er, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar und ein Gefäß mit Asche auf der Schulter tragend, vor diese große Volksmenge und spricht: „Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche das Aschetragen verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.“ Wahrlich, ich möchte nicht solche böse und verwerfliche Tat begehen, welche das Aschetragen verdient!‘ Ebenso auch, ihr Mönche, wenn ein Mönch oder eine Nonne vor den zu sühnenden Vergehen mit einer Empfindung äußerster Furcht erfüllt ist, so ist dies zu erwarten: haben sie ein zu sühnendes Vergehen noch nicht begangen, so werden sie auch keines begehen; haben sie aber eines begangen, so werden sie vorschriftsmäßig Sühne tun.

Angenommen, ihr Mönche, ein Mann, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar tritt da vor eine große Volksmenge und spricht: ‚Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche Tadel verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.‘ Da dächte einer der Beistehenden: ‚Wahrlich, eine böse Tat hat dieser Mensch begangen, eine verwerfliche Tat, welche Tadel verdient. Daher nämlich tritt er, in ein schwarzes Gewand gehüllt, mit herabhängendem Haar vor diese große Volksmenge und spricht: „Ach, Herr, eine böse, eine verwerfliche Tat habe ich begangen, welche Tadel verdient. Was die Verehrten von mir verlangen, das will ich tun.“ Wahrlich, ich möchte nicht solche böse und verwerfliche Tat begehen, welche Tadel verdient!‘ Ebenso auch, ihr Mönche, wenn ein Mönch oder eine Nonne vor den zu bekennenden Vergehen mit einer Empfindung äußerster Furcht erfüllt ist, so ist dies zu erwarten: haben sie ein zu bekennendes Vergehen noch nicht begangen, so werden sie auch keines begehen; haben sie aber eines begangen, so werden sie vorschriftsmäßig Sühne tun.

Diese vierfache Furcht vor Ordensvergehen gibt es, ihr Mönche.