Aṅguttara Nikāya

Das Fünfer-Buch

287–292. Die universelle Geltung des Sittengesetzes II

Eine Nonne—eine Klosterschülerin—ein männlicher oder weiblicher Novize—ein Laienjünger—eine Laienjüngerin, bei denen fünf Dinge anzutreffen sind, die gelangen, wie sie sichs erwirkt, zur Hölle. Welches sind diese fünf Dinge?

Das Töten, das Nehmen von Nichtgegebenem, der Ehebruch, das Lügen und der Genuß von Rauschmitteln.

Wer aber von diesen Dingen absteht, der, o Mönche, gelangt, wie er sich‘s erwirkt, in himmlisches Dasein.