Die Fragen des Königs Milinda

Teil 4

Kapitel 4

5.4.1. Kann der Magiegewaltige eigenen Schaden verhüten?

Der Erhabene, ehrwürdiger Nāgasena, hat gesagt: ‚Der Erste unter meinen magiegewaltigen Mönchs-Jüngern ist Mahā-Moggallāna.

Andererseits heißt es, daß Moggallāna mit Keulen geschlagen wurde, so daß er mit zerhauenem Schädel, zerschmetterten Knochen, zerquetschtem Fleisch und zerrissenen Sehnen aus dem Dasein schied. Wenn, ehrwürdiger Nāgasena, der Ordensälteste Mahā-Moggallāna wirklich das Höchste in den magischen Kräften erreicht hat, so muß diese Aussage falsch sein. Ist sie aber richtig, dann ist es falsch, zu behaupten, daß er das Höchste in den magischen Kräften erreicht habe. Wie kann nämlich einer, der nicht einmal imstande ist, vermittels seiner magischen Kräfte eigenen Schaden abzuwehren, der Welt mit ihren Göttern eine Zuflucht bieten? Auch dies ist wiederum ein zweischneidiges Problem, das ich dir da stelle und das du nun zu lösen hast.“

„Der Vollendete, o König, hat jenen Ausspruch getan, und doch starb der ehrwürdige Mahā-Moggallāna infolge der Keulenschläge. Das aber geschah, weil er noch unter der Macht seines (vorgeburtlichen) Wirkens stand.“

„Gehören denn, ehrwürdiger Nāgasena, nicht beide, der Machtbereich der Magiegewaltigen und das Ergebnis vorgeburtlichen Wirkens, zu den unerfaßbaren Dingen (acinteyya)? Und kann wohl das eine durch das andere aufgehoben werden?

Wenn da, o Ehrwürdiger, zum Beispiel einer Früchte wünscht, so wirft er mit dem einen Holzapfel einen anderen, oder mit der einen Mango eine andere vom Baume herunter. Könnte wohl auch ebenso, ehrwürdiger Nāgasena, vermittels des einen unerfaßbaren Dinges das andere—also durch den Einfluß des vorgeburtlichen Wirkens die magische Fähigkeit—zerstört und aufgehoben werden?“

„Auch von diesen beiden unerfaßbaren Dingen, o König, ist eines am stärksten und mächtigsten. Gleichwie nämlich, o König, in aller Welt die Könige ihre Räte haben und auch unter diesen Räten einer über alle die anderen herrscht und gebietet so auch, o König, ist unter jenen beiden unerfassbaren Dingen der Einfluß des früheren Wirkens am stärksten und mächtigsten. Und der Einfluß des früheren Wirkens ist es, der über alle Dinge herrscht und gebietet. Denn während einer unter der Macht des früheren Wirkens steht, können alle die übrigen Handlungen keinen Boden mehr finden.

Wenn zum Beispiel einer, o König, etwas bei irgendeiner Gelegenheit verbrochen hat, so können ihn weder Schwester, Bruder, Freund noch Bekannte schützen, sondern bloß der König hat in diesem Falle die Macht und gebietet. Und warum? Eben wegen des begangenen Vergehens. Ebenso auch, o König, ist von jenen beiden unerfaßbaren Dingen der Einfluß des früheren Wirkens am stärksten und mächtigsten. Und der Einfluß des früheren Wirkens ist es, der über alle Dinge herrscht und gebietet. Denn während einer unter der Macht des früheren Wirkens steht, vermögen alle die übrigen Handlungen keinen Einfluß mehr auszuüben.

Oder gleichwie, o König, bei einem ausgebrochenen Waldbrand nicht einmal tausend Eimer Wasser das Feuer zu löschen vermögen, sondern das Feuer allein die Macht hat und gebietet, eben wegen der Heftigkeit der Glut; ebenso auch, o König, ist von jenen beiden unerfaßbaren Dingen der Einfluß des früheren Wirkens am stärksten und mächtigsten. Aus diesem Grunde auch, o König, hatten bei der Ermordung Mahā-Moggallāna's, das ist während er unter der Macht seines früheren Wirkens stand und mit Keulen geschlagen wurde, die magischen Kräfte keine Wirkung mehr.“

„Vortrefflich, ehrwürdiger Nāgasena! Das ist so, und so nehme ich es an.“