Saṃyutta Nikaya 24

Ansichten

6. Karoto Sutta

(Der Rahmen diese Lehrrede ist der gleiche wie in der 1.Rede, eingesetzt sind jeweils die nachstehenden ‚Ansichten.‘.

‚Mag da jemand Taten begehen oder begehen lassen, verwunden oder verwunden lassen, foltern oder foltern lassen, Kummer und Pein zufügen oder zufügen lassen, Schrecken verbreiten oder verbreiten lassen; mag einer Leben zerstören, Nichtgegebenes nehmen, Einbruch verüben, auf einen Plünderzug ausgehen, ein Haus überfallen, an Wegen auf der Lauer liegen, zum Weib eines anderen gehen, Lüge sprechen—nicht begeht der Täter damit eine Übeltat. Selbst wenn einer mit einer scharf geschliffenen Wurfscheibe alle Lebewesen dieser Erde zu einer einzigen Fleischmasse, zu einem einzigen Fleischklumpen machte—nicht ist infolge davon eine Übeltat geschehen, nicht ergibt sich daraus Übles. Selbst wenn einer am südlichen Ufer des Ganges entlang zöge, tötend und mordend, verwundend und verwunden lassend, folternd oder foltern lassend—nicht ist infolge davon eine Übeltat geschehen, nicht ergibt sich daraus Übles. Selbst wenn einer am nördlichen Ufer des Ganges entlang zöge, gebend und geben lassend, spendend und spenden lassend—nicht ist infolge davon etwas Verdienstvolles geschehen, nicht ergibt sich daraus etwas Verdienstvolles. Durch Geben, Selbstbezähmung, Selbstzucht, durch wahrhaftige Rede-nicht geschieht dadurch etwas Verdienstvolles, nicht ergibt sich daraus etwas Verdienstvolles.‘