Aṅguttara Nikāya

Das Dreier-Buch

109. Das Gleichnis vom Giebelhause I

Es sprach der Erhabene zu Anāthapindika, dem Hausvater, also:

„Ist, o Hausvater, der Geist unbewacht, so sind auch die Taten in Werken, Worten und Gedanken unbewacht. Wer aber darin unbewacht ist, dessen Taten in Werken, Worten und Gedanken stehen offen dem Schlechten (‚stehen offen dem Schlechten‘ (avassuto); wtl: ein Leck habend, durchlässig). Stehen sie aber dem Schlechten offen, so werden seine Taten in Werken, Worten und Gedanken verderbt sein; und mit verderbten Taten in Werken, Worten und Gedanken hat er keinen guten Tod, keine glückliche Sterbestunde.

Gleichwie, o Hausvater, bei einem Giebelhause, das schlecht gedeckt ist, Giebel, Dachsparren und Mauern ungeschützt sind, der Feuchtigkeit offen stehen und verderben, ebenso auch sind bei unbewachtem Geist die Taten in Werken, Worten und Gedanken unbewacht, stehen dem Schlechten offen, werden verderbt, und man hat keinen guten Tod, keine glückliche Sterbestunde.

Ist aber der Geist bewacht, so sind auch die Taten in Werken, Worten und Gedanken bewacht. Wer aber darin bewacht ist, dessen Taten in Werken, Worten und Gedanken sind dem Schlechten verschlossen (anavassuto). Bleiben sie dem Schlechten verschlossen, so können sie nicht verderbt werden, und man hat einen guten Tod, eine glückliche Sterbestunde.

Gleichwie, o Hausvater, bei einem Giebelhause, das gut gedeckt ist, Giebel, Dachsparren und Mauern geschützt sind, verschlossen der Feuchtigkeit und nicht verderben, ebenso auch sind bei bewachtem Geist die Taten in Werken, Worten und Gedanken bewacht, sind dem Schlechten verschlossen, können nicht verderbt werden, und man hat einen guten Tod, eine glückliche Sterbestunde.“