Aṅguttara Nikāya

Das Sechser-Buch

28. Der rechtzeitige Besuch II

Einst weilten da zahlreiche ältere Mönche bei Benares, im Wildpark von Isipatana. Während nun jene älteren Mönche, nach dem Mahle, am Nachmittage, in der Empfangshalle versammelt dasaßen, da entspann sich unter ihnen ein Gespräch darüber, welches wohl die rechte Gelegenheit sei, einen die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.

Daraufhin sprach einer der Mönche zu jenen älteren Mönchen also: „Wenn, ihr Brüder, der Geisteszucht übende Mönch, vom Almosengang zurückgekehrt, nach dem Mahle, sich die Füße gespült hat und, mit gekreuzten Beinen und aufgerichtetem Körper, voller Achtsamkeit dasitzt, das ist die rechte Gelegenheit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.“

Darauf aber sprach einer der Mönche zu ihm: „Nicht ist das, o Bruder, die rechte Gelegenheit; denn zu einer solchen Zeit hat die durch die Wanderung und das Mahl hervorgerufene Müdigkeit sich noch nicht gelegt. Darum ist dies eine verkehrte Zeit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen. Wenn aber, o Bruder, der die Geisteszucht übende Mönch sich gegen Abend aus seiner Zurückgezogenheit erhoben hat und hinter dem Kloster im Schatten sitzt, mit gekreuzten Beinen und aufgerichtetem Körper, voller Achtsamkeit, das ist dann die rechte Gelegenheit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.“

Darauf aber sprach ein anderer der Mönche zu ihm: „Nicht ist das, o Bruder, die rechte Gelegenheit; denn zu einer solchen Zeit erscheint dem die Geisteszucht übenden Mönche jenes Objekt der Sammlung (samādhi-nimitta), das er tagsüber erwogen hat. Darum ist dies eine verkehrte Zeit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen. Wenn aber, o Bruder, der Geisteszucht übende Mönch, nachdem er sich am frühen Morgen erhoben hat, mit gekreuzten Beinen und aufgerichtetem Körper voller Achtsamkeit dasitzt, das ist dann die rechte Gelegenheit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.“

Darauf aber sprach ein anderer der Mönche zu ihm: „Nicht ist das, o Bruder, die rechte Gelegenheit; denn zu einer solchen Zeit ist der Körper des die Geisteszucht übenden Mönches voller Kraft und leicht fällt es ihm, über die Weisung des Erleuchteten nachzudenken. Darum ist das eine verkehrte Zeit, den die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.“

Darauf sprach nun der ehrwürdige Mahā-Kaccāna zu den älteren Mönchen also: „Aus dem Munde des Erhabenen habe ich es gehört, ihr Brüder, aus seinem Munde vernommen, daß es sechs rechte Gelegenheiten gibt, einen die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen. Welche sechs?

Wenn, ihr Brüder, der Mönch in seinem Geiste von Sinnenlust gefesselt wird, von Übelwollen, von Starrheit und Mattigkeit, von Aufgeregtheit und Gewissensunruhe, von Zweifel gefesselt wird und wenn er jene geistige Vorstellung nicht kennt, durch die bedingt und unmittelbar nach deren Erwägung die Versiegung der Triebe erfolgt: zu einer solchen Zeit hat er einen die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen. Aus dem Munde des Erhabenen habe ich es gehört, ihr Brüder, aus seinem Munde vernommen, daß es diese sechs rechten Gelegenheiten gibt, einen die Geisteszucht übenden Mönch aufzusuchen.“