Die Fragen des Königs Milinda
Teil 4
Kapitel 2
5.2.6. Unwissentliches Vergehen
„Ihr sagt da, ehrwürdiger Nāgasena: ‚Wer aus Unwissen jemanden ums Leben bringt, der begeht eine größere Schuld.‘ Hinwiederum heißt es in einer Verkündung der Ordensdisziplin ‚Bei Unwissenheit rechnet ein Vergehen (āpatti) nicht.‘ Wenn also die erste Behauptung richtig ist, dann muß die zweite falsch sein; ist aber die zweite richtig, dann ist die erste falsch. Dies ist wiederum ein zweischneidiges Problem, das ich dir da stelle, worüber man schlecht hinaus kommt, schwer hinweg kann. Das sollst du mir nun lösen.“
„Beide Aussprüche, o König, hat der Erhabene allerdings getan. Doch hat man in letzterem zweierlei Gesichtspunkte zu unterscheiden. Es gibt nämlich, o König, Vergehen (gegen die Ordensdisziplin), wo (gegenwärtiges) Unwissen freispricht und solche, wo es nicht freispricht. Und eben mit Beziehung auf die ersteren hat der Erhabene gesagt, daß bei Unwissenheit ein Vergehen nicht rechnet.“
„Vortrefflich, ehrwürdiger Nāgasena. So ist es, und so nehme ich es an.“