Die Fragen des Königs Milinda

Teil 7

Kapitel 2

7.3.8. Der Steuermann

„Drei Eigenschaften des Steuermannes, sagst du, ehrwürdiger Nāgasena, habe man anzunehmen: welches sind diese?“

„Gleichwie, o König, der Steuermann bei Tag und Nacht, beständig, immerfort, unermüdlich und mit vollem Eifer das Schiff lenkt: so auch soll der Yogi, der Yogabeflissene, der seinen Geist lenkt, dieses bei Tag und Nacht tun, beständig, immerfort, mit Unermüdlichkeit und weiser Erwägung. Das, o König, ist die erste Eigenschaft des Steuermannes, die er anzunehmen hat. Auch der Erhabene, o König, der Gott der Götter, sagt im ‚Pfad der Lehre‘ (Dhammapada):

Der Strebsamkeit seid zugetan,
Wacht eifrig über euer Herz
Und rettet euch aus diesem Sumpf,
Dem schlammversunk'nen Ilphen gleich.

Wie ferner, o König, der Steuermann alles bemerkt, was es auf dem Meere gibt, Gutes wie Schlechtes, so auch soll der Yogi, der Yogabeflissene, erkennen, was heilsam ist und was unheilsam, was tadelig ist und was untadelig, was gemein ist und was edel und die Verbindung von Hell und Dunkel. Das, o König, ist die zweite Eigenschaft des Steuermannes, die er anzunehmen hat.

Wie ferner, o König, der Steuermann an der Steuervorrichtung die gesiegelte Bekanntmachung anbringt, daß keiner die Steuervorrichtung anfassen möge: so auch soll der Yogi, der Yogabeflissene, im Geiste das Siegel der Beherrschung anbringen, damit er keinen üblen, unheilsamen Gedanken denke. Das, o König, ist die dritte Eigenschaft des Steuermannes, die er anzunehmen hat. Auch der Erhabene, o König, der Gott der Götter, sagt in der hehren Samyuttensammlung: ‚Möget ihr, o Mönche, keine üblen, schuldvollen Gedanken denken, keine sinnlichen, gehässigen und grausamen Gedanken!‘“