Die Fragen des Königs Milinda

Teil 4

Kapitel 6

6.1.7. Kann, wer eine Todsünde begangen hat, das Nibbāna erreichen?

„Gesetzt, ehrwürdiger Nāgasena, ein Hausbewohner habe eine Todsünde begangen, und in der Folgezeit trete er in den Orden ein; er sei sich aber selber nicht bewußt, daß er als Hausbewohner eine Todsünde begangen habe, und auch kein anderer mache ihn darauf aufmerksam. Wenn nun dieser nach dem Ziele streben möchte, könnte er da wohl die Durchdringung der Lehre erreichen?“

„Nein, o König.“

„Aus welchem Grunde nicht, o Ehrwürdiger?“

„Weil eben in einem solchen, o König, die Bedingung dazu zerstört ist.“

„Ihr sagt doch, ehrwürdiger Nāgasena, daß nur, wer sich (einer Schuld) bewußt ist, Gewissensunruhe empfindet, daß bei Gewissensunruhe eine Hemmung entsteht, und daß bei so gehemmtem Geiste es keine Durchdringung der Lehre gibt. Warum aber erreicht dieser, der sich doch gar keiner Schuld bewußt, von keiner Gewissensunruhe erfüllt ist und ruhig im Geiste bleibt, nicht die Durchdringung der Lehre? Von einer Schwierigkeit zur anderen führt dieses Problem. Denke darüber nach, bevor du es mir beantwortest.“

„Möchte wohl, o König, auf gut gepflügtem, ganz schlammigem fettem Boden reifer, sorgfältig gepflanzter Samen gedeihen?“

„Gewiß, o Ehrwürdiger.“

„Würde aber wohl, o König, derselbe Samen auf hartem, felsigem Steinboden gedeihen?“

„Das nicht, o Ehrwürdiger.“

„Warum aber, o König, gedeiht genau der gleiche Samen zwar im Schlamme, nicht aber auf hartem Steinboden?“

„Weil eben auf dem harten Steinboden, o Ehrwürdiger, die Bedingungen zu einem Gedeihen nicht vorhanden sind und der Samen ohne diese Bedingungen nicht gedeihen kann.“

„Ebenso auch, o König, ist die Bedingung, durch die es zu einer Durchdringung der Lehre kommen mag, in jenem Menschen zerstört, und ohne diese Bedingung ist eine Durchdringung der Lehre nicht möglich. Es finden, o König, zwar Stöcke, Erdklumpen, Keulen, Zuschlagehämmer und Schlegel alle eine feste Unterlage auf der Erde; möchten sie diese wohl aber auch in dem freien Luftraume finden?“

„Das wohl nicht, o Ehrwürdiger.“

„Warum aber, o König, finden die nämlichen Dinge auf der Erde eine feste Unterlage, nicht aber im freien Luftraume?“

„Weil im freien Luftraume, o Ehrwürdiger, die Bedingungen zu einem festen Halt fehlen und sie ohne diese Bedingungen keinen Halt finden.“

„Ebenso auch, o König, ist für jenen Menschen infolge seines Vergehens die Bedingung zum Durchdringen der Lehre zerstört, und ohne diese Bedingung ist eine Durchdringung der Lehre nicht möglich. Wohl mag, zum Beispiel, o König, das Feuer auf dem Erdboden brennen; aber könnte es wohl auch auf dem Wasser brennen?“

„Nein, o Ehrwürdiger. Denn im Wasser fehlt die zum Brennen nötige Bedingung, und ohne diese Bedingung brennt es nicht.“

„Ebenso auch, o König, ist für jenen Menschen infolge seines Vergehens die Bedingung zum Durchdringen der Lehre abgeschnitten und zerstört; und ohne diese Bedingung ist eine Durchdringung der Lehre nicht möglich.“

„Überlege dir diese Sache noch einmal, ehrwürdiger Nāgasena! Ich bin noch nicht davon überzeugt, daß für einen, der sich keiner Schuld bewußt ist und keine Gewissensbisse empfindet, dennoch eine Hemmung bestehen soll. Davon überzeuge mich durch einen Vergleich!“

„Kann das Halāhala-Gift, o König, auch bei einem, der ahnungslos davon getrunken hat, den Tod herbeiführen?“

„Gewiß, o Ehrwürdiger.“

„Genau so aber auch, o König, bildet das verübte Böse, auch wenn man sich dessen nicht bewußt ist, eine Hemmung zur Durchdringung. Und mag die Giftschlange durch ihren Biß nicht wohl einen Menschen ums Leben bringen, selbst wenn dieser ganz ahnungslos ist?“

„Gewiß, o Ehrwürdiger.“

„Genau so aber auch, o König, bildet das verübte Böse, auch wenn man sich dessen nicht bewußt ist, eine Hemmung zur Durchdringung. Und als einst der als Samana-Kolañña bekannte König von Kālinga, von den sieben Kleinoden umgeben und auf dem edlen Elefanten thronend, sich zum Besuche seiner Verwandten begab, war er da etwa nicht außerstande, über den Thron des Bodhibaumes zu reiten? Das aber, o König, ist ein Beweis dafür, daß das verübte Böse—auch wenn man sich dessen nicht bewußt ist—ein Hemmnis zur Durchdringung bildet.“

„Den vom Sieger vorgebrachten Gründen, o Ehrwürdiger, kann man nicht widersprechen. Die Sache verhält sich eben so. Und so nehme ich es an.“